Fahren ab 17 (BF 17)
Begleitetes Fahren: so funktioniert es
Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist ein Begleiter. Dieser muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um mitfahren zu können:
- Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit beitragen.
- Die Begleiter müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden und dieser Eintragung auch jeweils zustimmen.
- Zusätzlich sind die Begleiter verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen.
- und eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises abgeben.
Außerdem muss die BF17-Begleitperson noch weitere Bestimmungen laut § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfüllen:
- über 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
Diese Ausbildung zum Begleitenden Fahren kann bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Nach der erfolgreichen Teilnahme der theoretischen und praktischen Prüfung bekommst Du eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Der BF17-Führerschein darf ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein gewechselt werden, welcher dann die Pkw-Klasse bestätigt. Außerdem bist Du damit berechtigt, allein Auto zu fahren. Den Wechsel vollzieht die Führerscheinstelle.
Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach deinem 18. Geburtstag seine Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens an diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn Du mit einem Auto fahren möchte.
Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wenn Du diese Fahrzeuge fährst, musst Du immer deine Prüfbescheinigung sowie deinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.
Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung des Begleitenden Führerscheins eingetragen werden. Jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.
Außerdem definiert § 48a Abs. 4 FeV folgende Regelungen für das Modell „Begleitetes Fahren“ und deren Begleitperson:
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
- vor Antritt einer Fahrt und
- während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. 4 FeV)
Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise.
Genauso wie Du als BF17-Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze einhalten. Zwar liegt die bei letzterem bei 0,5 Promille, dennoch muss sich der Begleiter daran halten, um nicht selbst ein Bußgeld zu kassieren. Außerdem darf der Begleiter auch keine Drogen konsumieren. Bei diesem Verstoß ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem wird der Führerschein mit 17 bzw. die Fahrerlaubnis von Dir in der Regel widerrufen und gesperrt.