FAQ

Eure Fragen und unsere Antworten

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Wir sammeln häufig gestellte Fragen vor der Anmeldung. Somit können wir Euch etwas Zeit ersparen und grundlegende Fragen bereits im Vorfeld beantworten.

Wieviel muss ich für den Führerschein bezahlen?

Die Preise in der Fahrschule sind nicht so einfach gestrickt wie im Supermarkt, viele Komponenten spielen hier eine Rolle. Für uns ist ist es in erster Linie wichtig, daß Ihr schnell, unkompliziert und erfolgreich Euren Führerschein bekommt. Das Fazit aus einer guten und effektiven Ausbildung ist ein guter Preis…
Den bekommt Ihr natürlich von uns!

Im Preis inbegriffen ist auf jeden Fall:
Spaß bei der Ausbildung!
Und der ist sowieso unbezahlbar! Schaut einfach mal bei uns vorbei…

Muss ich für die Klasse BE eine theoretische Prüfung ablegen?

Nein, es ist nur eine praktische Prüfung notwendig.

Habe ich jetzt eine Probezeit von 4 Jahren?

Nein, grundsätzlich 2 Jahre Probezeit, aber wenn man auffällig geworden ist und an einer Nachschulung teilnehmen muß, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Wieviele Fahrstunden brauche ich?

Vom Gesetzgeber sind sogenannte Sonderfahrten vorgeschrieben, die absolviert werden müssen. Darüber hinaus kann man keine genauen Angaben machen, da es vom Fahrschüler abhängig ist.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Ausbildung brauchst du folgende Unterlagen:

1 Einverständniserklärung bei Minderjährigen
1 Passbild (biometrisch)
1 Sehtest
1 Erste-Hilfe (Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Wieviel theoretischen Unterricht muss ich machen?

Das kommt darauf an ob ihr erstmals einen Führerschein macht oder ob er erweitert wird. Zum Beispiel beim Ersterwerb der Klasse B 12+2. Das bedeutet, 12 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff und 2 Doppelstunden (je 90 Min.) sog. Zusatzstoff. Bei einer Erweiterung z.B. von Klasse AM auf B 6+2 Doppelstunden.

Gibt es eine mindest Größe für den praktischen Motorrad Unterricht?

Durch unsere neue Suzuki GSX-S 125 haben wir auch ein Motorrad für kleinere Personen. Trotzdem musst du mindestens 1,59 m groß sein.

Wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?

Ein guter Zeitpunkt für die Anmeldung ist ein halbes Jahr bevor Du das enstprechende Mindestalter für Deinen gewählten Führerschein erreichst. Um Deine Anmeldung in Ruhe aufzunehmen und Deine Daten vertraulich behandeln zu können, komm einfach eine Stunde vor dem Unterricht zu uns ins Büro. So hast Du auch die Möglichkeit gleich im Anschluss an Deinem ersten theoretischen Unterricht teilzunehmen.

Wie funktioniert das mit dem Begleiteten Fahren (BF17)?

Sofern Du 16,5 Jahre alt bist, darfst Du die Ausbildung für den Führerschein Klasse „B“ beginnen. Drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag darfst Du dann die theoretische, einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Beim begleitenden Fahren bist Du im Fahrzeug stets mit einer vorher benannten Begleitperson unterwegs. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse „B“ seit durchgehend 5 Jahren besitzen und während der Fahrt einen Alkoholpegel von unter 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration aufweisen. Statt des Führerscheins bekommst Du eine „BF17“ genannte Prüfungsbescheinigung mit auf den Weg. Mit der Du ab dem 18. Geburtstag auch 3 Monate ohne Begleiter unterwegs sein darfst, und kannst dann in Ruhe Deinen richtigen Führerschein im Amt abholen.

Ich habe ein Verkehrsverstoß begangen - wann kommt die Aufforderung zum ASF?

Die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen kommt von der Straßenverkehrsbehörde. Normalerweise dauert es ein paar Monate nach den Verkehrsverstoß, bis der Brief kommt. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass die Aufforderung erst nach mehr als einem Jahr ankommt.

Die Aufforderung kommt aber mit Sicherheit bevor der Eintrag im Verkehrszentralregister gelöscht wird.

Leider ist die Aufforderung zum Aufbauseminar für Fahranfänger ein Verwaltungsakt und zieht somit eine Verwaltungsgebühr mit sich. Diese beläuft sich auf ungefähr 25-30 Euro.

Was sind A- und B-Verstöße?

A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

A-Verstöße (schwere Verstöße)

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Zu dichtes Auffahren
  • „Geisterfahren“ auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)

Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.

B-Verstöße (leichtere Verstöße)

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007; zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • Mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)

Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.

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