Deine Ausbildung
Hier eine Übersicht über unser Schulungsangebot und die entsprechenden Führerscheinklassen.
Klasse: Zweirad A, A2, A1, AM, Mofa
Klasse: MOFA
Mindestalter: ab 15 Jahre
Einschluss: keine
Beschreibung: Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Unveränderte Klasse – alles wie vor dem 19.01.2013
Befristung: keine Befristung
Klasse: AM
Mindestalter: ab 15 Jahre
Einschluss: Mofa
Beschreibung: Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden. Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes. Neue Klasse AM – mit den Fahrzeugen der ehemaligen Klassen M und S.
Befristung: keine Befristung
Klasse: A1
Mindestalter: ab 16 Jahre
Einschluss: Mofa, AM
Beschreibung: Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt. Bei freirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW. Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg. Bestehende Klasse A1 leicht abgeändert
Befristung: keine Befristung
Klasse: A2
Mindestalter: ab 18 Jahre
Einschluss: Mofa, AM, A1
Beschreibung: Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein. Neue Klasse A2.
Befristung: keine Befristung
Klasse: A
Mindestalter: ab 20 Jahre
Einschluss: AM, A1, A2
Beschreibung: Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein). Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden. Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse A unbeschränkt – alles wie vor dem 19.01.2013
Befristung: keine Befristung
Klasse: PKW B, B Automatik
Klasse: B
Mindestalter: ab 18 Jahre oder begleitend ab 17 Jahre
Einschluss: AM, L
Beschreibung: Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, jedoch keine Krafträder. Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich dem Fahrer vorhanden sein. Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt. Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug nicht über 3,5 t liegen. Es dürfen nur noch Trikes der Klasse AM gefahren werden. Außnahmen des Mindestalters: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren. Bestehende Klasse B leicht abgeändert.
Befristung: keine Befristung
Klasse: B96, BE
Klasse: B96
Mindestalter: ab 18 Jahre
Einschluss: AM, B, L
Beschreibung: Die neue Klasse „B 96“ wird künftig benötigt, wenn an ein Fahrzeug der Klasse B ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. Für die Führerscheinklasse B96 ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung. Neue Klasse B96.
Befristung: keine Befristung
Klasse: BE
Mindestalter: ab 18 Jahre
Einschluss: AM, B, L
Beschreibung: Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben. Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung. Bestehende Klasse BE leicht abgeändert
Befristung: keine Befristung
Klasse: L
Klasse: L
Mindestalter: ab 16 Jahre
Einschluss: keine
Beschreibung: Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h. Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.
Befristung: keine Befristung