Die Fahrschulausbildung in Deutschland soll 2027 moderner, flexibler und möglichst günstiger werden. Geplant sind Änderungen beim Theorieunterricht, bei Sonderfahrten, bei der praktischen Prüfung und bei der Kostentransparenz.
Wichtig: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Künftig soll Theorieunterricht stärker digital möglich sein. Fahrschulen sollen mehr Freiheit bekommen, wie sie die theoretischen Inhalte vermitteln – beispielsweise in Präsenz, digital oder als Kombination aus beiden Formen.
Auch der Fragenkatalog der Theorieprüfung soll verkleinert und stärker auf praxisrelevante Inhalte konzentriert werden.
Aktuell sind für die Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
Diese feste Anzahl soll künftig entfallen. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten sollen weiterhin Bestandteil der Ausbildung bleiben, aber stärker am individuellen Lernfortschritt ausgerichtet werden.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder Fahrschüler weniger Fahrstunden benötigt.
Auch die praktische Führerscheinprüfung soll angepasst werden. Die reine Fahrzeit bei der Klasse B könnte künftig auf 25 Minuten reduziert werden.
Ziel ist es, Prüfungen effizienter zu gestalten, ohne die Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu senken.
Geplant ist außerdem eine Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Fahrerfahrung mit einer geeigneten Begleitperson zu sammeln.
Solche Übungsfahrten würden die Fahrschulausbildung nicht ersetzen, könnten sie aber ergänzen.
Genau das ist eines der Ziele der Reform. Digitaler Theorieunterricht, flexiblere Sonderfahrten und weniger Bürokratie könnten die Kosten reduzieren.
Wie viel einzelne Fahrschüler tatsächlich sparen, lässt sich derzeit jedoch noch nicht sagen. Der Preis hängt weiterhin stark davon ab, wie viele Fahrstunden individuell benötigt werden.
Geplant ist ein Inkrafttreten im Jahr 2027. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, können sich einzelne Regelungen bis dahin noch ändern.
Wer aktuell seinen Führerschein machen möchte, muss deshalb nicht unbedingt auf die Reform warten.